Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
Der Tourismusverband Böhmerwald tritt in der Geschäftsbeziehung mit einem Buchenden als Vermittler auf. Ein Vertrag wird somit zwischen dem Buchenden und dem Beherbergungsunternehmen (BU) abgeschlossen. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Allfällige wechselseitige Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner geltend zu machen und ohne jegliche Haftung oder Mithaftung des Tourismusverband Böhmerwald. Der Tourismusverband Böhmerwald wird mit dem Buchenden vereinbaren, dass für den Beherbergungsvertrag sowie für die Vermittlung desselben die “Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (ÖHVB)” beschlossen Hotellerie am 15.11.2006 sowie der hier angeführten ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung Rechtswirksamkeit haben.
II. Aus den aktuellen AGBH 2006 wird insbesondere der Abschnitt “Rücktritt vom Beherbergungsvertrag - Stornogebühr” (§ 5) auszugsweise festgehalten:
- 5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
- 5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
- 5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
- 5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis; - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis; - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
III. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- 1. Die Buchung wird erst durch die Reservierungsbestätigung des Gastgebers gültig. Ohne Reservierungsbestätigung kommt kein gültiger Vertrag zustande und der Gast hat keine Sicherheit, dass die gebuchte Leistung tatsächlich zur Verfügung steht.
- 2. Die Vertragspartner vereinbaren für den Beherbergungsvertrag sowie den Vermittlungsvertrag österreichisches Recht.
- 3. Nebenabreden wurden keine getroffen.
- 4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- 5. Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft - auch über den Bestand des Rechtsgeschäftes - wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Rohrbach-Berg vereinbart.
- 6. Erfüllungsort der Leistungen des Tourismusverbandes Böhmerwald ist die Gemeinde Aigen-Schlägl.
- 7. Das Beherbergungsunternehmen bestätigt ausdrücklich, dass für sämtliche Vermittlungen, die AGBH 2006 Rechtswirksamkeit haben; zudem erklärt das Beherbergungsunternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zu kennen, ausgehändigt erhalten zu haben und vollumfänglich für jede Vermittlung zu akzeptieren.
- 8. Der Tourismusverband Böhmerwald gewährleistet, dass die Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Reisevermittlung erhoben, bearbeitet, gespeichert und zu eigenen Marketingzwecken genutzt werden. Der Tourismusverband Böhmerwald wird Kundendaten nur zur Bestellabwicklung an involvierte Gastgeber im benötigten Umfang weitergeben. Sollte die Zusendung von Marketinginformationen von den Gästen nicht gewünscht werden, bitten wir um diesbezügliche Mitteilung.
- 9. Für den Inhalt des von den Beherbergungsunternehmen zur Verfügung gestellten Bildmaterials wird für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen.